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Ein Abendessen mit Freunden am Strand, den Sonnenuntergang genießen, die Seele baumeln lassen, noch ein Bier bestellen und nicht an den Rückflug denken müssen – das wünschen sich wohl viele Thailandurlauber. Doch das „Bleiben für immer“ bleibt für viele Urlauber, die im Arbeitsleben stehen, lediglich ein Traum – denn langfristig in Thailand zu leben und zu arbeiten ist aufgrund der strengen Vorschriften für Ausländer sehr schwierig.
Leichter haben es da all jene, die ihr Arbeitsleben bereits hinter sich haben, denn als Rentner ist es durchaus möglich – entsprechende finanzielle Absicherung und Mut zum Abenteuer vorausgesetzt – den wohlverdienten Ruhestand im Königreich zu verbringen. Die niedrigen Lebenskosten ermöglichen einen für viele durchaus akzeptablen Lebensstil – vorausgesetzt, man kann auf importierte Luxusgüter verzichten und Maß halten. Thailand hat im Vergleich zu den meisten umliegenden Ländern eine relativ gute Infrastruktur, wenigstens in den großen Städten und den Tourismusgebieten, und bietet so gute Voraussetzungen als Ruhesitz.
Gleich vorweg: Wer solch ein Unternehmen plant, muss darauf vorbereitet sein, sämtliche Schritte selber zu gehen. Die Deutsche Botschaft in Bangkok gibt zwar einen thailandspezifischen Flyer „Informationen für Auswanderer und Auslandstätige“ heraus, darüber hinaus kann sie aber nicht bei einer Auswanderung assistieren. Prinzipiell gilt es, sämtliche Informationen bei den entsprechenden Stellen direkt einzuholen. Im ersten Teil unserer Serie geben wir ihnen einen Überblick über die Legalitäten bezüglich Rentenauszahlung nach Thailand und Aufenthaltsrecht. |
Rente ins Ausland
Deutsche, österreichische und schweizerische Pensionaten dürfen sich freuen – grundsätzlich werden ihre Renten ohne Abschläge ins Ausland ausbezahlt. Dennoch sind Abschläge in gewissen Situationen möglich. Die Riester-Rente wird nicht ausbezahlt, Zulagen und Steuervorteile müssen hier sogar zurückbezahlt werden! Erwerbsunfähigkeits- und Berufsunfähigkeitsrente werden nur unter besonderen Umständen ins Ausland ausbezahlt. Die Auszahlung der Renten erfolgt auf ein heimisches oder hiesiges Konto in Euro oder als Scheck in US-Dollar, dabei werden Währungsschwankungen nicht ausgeglichen. Der Wechsel des ständigen Wohnortes muss der zuständigen Stelle zwei bis vier Monate im Voraus bekannt gemacht werden. Es empfiehlt es sich sehr, sich gleich die Rentenhöhe errechnen zu lassen, um böse Überraschungen zu vermeiden!
Doppelsteuerabkommen
Da Deutschland, Österreich und die Schweiz ein Doppelsteuerabkommen mit Thailand abgeschlossen haben, dürfen Renten und Pensionen nur einmal besteuert werden. Die meisten Renten sind beschränkt steuerpflichtig, dies ist vor der Änderung des Wohnortes mit der zuständigen Stelle abzuklären. Grundsätzlich verlangen die Versicherungsanstalten aller drei Länder eine Lebensbescheinigung, die einmal pro Jahr ausgefüllt und beglaubigt zurückgeschickt werden muss. |