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Die KASIKORNBANK ist die am wenigsten interessanteste für diesen Zweck,. Dort muss man neben einer Arbeitserlaubnis, die mindestens vor einem Jahr ausgestellt wurde, auch ein spezielles Dokument zur Genehmigung besorgen. Zusätzlich darf das monatliche Einkommen 50.000 Baht nicht unterschreiten.
Ungleich geht es zu bei der SIAM COMMERCIAL BANK: Dort müssen thailändische Antragsteller ein Mindesteinkommen von 15.000 Baht vorweisen. Ausländer dagegen müssen beweisen, dass sie im letzten halben Jahr mindestens 100.000 Baht monatlich verdient haben. Eine Arbeitserlaubnis ist auch hier Voraussetzung.
Die THAI MILITARY BANK (TMB) bietet verschiedene, recht komplizierte Verfahren an, die abhängig sind vom Arbeitgeber. Die „normale“ Karte wird jedoch recht unproblematisch ausgestellt. Kein Wunder: Sie hat nur einen Kreditrahmen über 80 Prozent des Kontoguthabens. Für eine Karte der KRUNG THAI BANK muss man zwar schon zwei Jahre in Thailand gearbeitet haben, braucht dann aber nur ein Mindesteinkommen von 15.000 Baht vorweisen, und dieses auch nur für die letzten drei Monate belegen.
Die SIAM CITY BANK hat die mit einfachsten Konditionen: Eine seit sechs Monaten gültige Arbeiterlaubnis und der Reisepass genügen neben einem Mindesteinkommen von 15.000 Baht für die Ausstellung der Karte.
Harte Konditionen und viel Papier für eine Kreditkarte der BANK OF AYUDHYA: Drei Jahre Arbeitserfahrung (davon mindestens sechs Monate mit der aktuellen Arbeitserlaubnis) und 50.000 Baht Mindesteinkommen in den letzten sechs Monaten sind Voraussetzung.
Die geringsten Hürden stellt wohl die BANGKOK BANK auf, für deren Kreditkarte der Antragsteller nur eine Arbeitserlaubnis von einem Jahr vorweisen muss. (ash) |