Thai Kräuter, Früchte, Blumen: Was darf ich mitnehmen?

Viele Urlauber fragen sich: darf ich Orchideen, Thai Chilis oder Obst als Souvenir aus Thailand mitnehmen? Welche Einfuhrregeln muss man beachten, damit man an der Grenze wegen "illegaler Einfuhr" keinen Ärger bekommt? Hier fassen wir die wichtigsten Informationen zusammen. 

Thai Kräuter, Früchte, Blumen: Was darf ich mitnehmen?
Thai Kräuter, Früchte, Blumen: Was darf ich mitnehmen? © Bild von NoName_13 von pixabay.com
Das Thaizeit-Team hat bereits mehrfach über "besondere Zollvorschriften" berichtet. Zum Beispiel haben wir auf das geltende Strafrecht hingewiesen, mit speziellem Fokus auf den Themen "Drogen" und "Overstay". Wir haben Euch von den Bestrafungen berichtet, die neuerdings wesentlich härter und konsequenter sind als je zuvor. Artikel verpasst? Dann lest Ihr ihn hier nochmals im Detail: 

Im Teil 2 ging es um die Ein- und Ausfuhr von Devisen, Souvenirs aus Leder & Elfenbein, Buddha-Figuren, Zigaretten & E-Zigaretten...

>>> Besondere Zollvorschrifen

Gefahren bei Einfuhr von Obst, Gemüse, Schnittblumen...

Dies ist ein weiteres brisantes Thema! Die wenigsten Urlauber wissen Bescheid, deshalb gehen wir speziell darauf ein.

Wie sieht es aus mit der Mitnahme von tropischen Früchten, zum Beispiel Kokosnüssen, Mangostin, Mangos oder Papaya? Und was ist mit Scharfmachern wie Thai Chilis oder blühenden Orchideen, die man "in letzter Minute" noch am Airport erstehen kann? Hier fassen wir die wichtigsten und aktuellsten Informationen vom Zoll am Frankfurter Flughafen 
zusammen:

"Um die Einschleppung von für Pflanzen gefährlichen Schadorganismen oder Krankheiten zu verhindern, ist die Einfuhr von Produkten pflanzlichen Ursprungs streng geregelt. Für die Einfuhr ist in der Regel ein Pflanzengesundheitszeugnis notwendig. Dies gilt nicht nur für den gewerblichen Bereich, sondern auch für private Einfuhren, z.B. im Passagiergepäck. Viele aus fernen Ländern mitgebrachte Früchte können sogenannte Quarantäneschadorganismen, u.a. Fruchtfliegen, enthalten. Dadurch können Schädlinge ins Land gelangen, die verheerende Schäden anrichten und sogar Krankheiten auslösen können.
Beide Mitbringsel stellen somit ein hohes Risiko dar. 

Generell gilt: für Einfuhren aus nichteuropäischen Ländern (außer der Schweiz) in die EU gibt es so gut wie keine Ausnahmen. Nur für private Einfuhren aus europäischen nicht EU-Ländern und dem angrenzenden Mittelmeerraum gibt es eine sehr eng begrenzte Sonderregelung (für 3 kg Obst und 50 Schnittblumen). Viele im Internet kursierende Hinweise, die solche Ausnahmen, auch für Kleinmengen beschreiben, sind leider nicht auf dem aktuellen Stand!  

Beispielsweise unterliegen alle Pflanzen, welche zum Anpflanzen oder zur Weiterkultur bestimmt sind, genauso wie bestimmte Schnittblumen (z.B. Orchideen!) oder Früchte (z.B. Mango, Zitrus, Chili!), den besonderen EU-Einfuhrbestimmungen. Pflanzen mit Wurzeln in einem mit Erde gefüllten Topf sind sogar gänzlich zur Einfuhr verboten.

Orchideen-Geschenk vom Flughafen? 

Leider wird den Passagieren in entsprechenden Shops, insbesondere auch an den Abflughäfen oft suggeriert, dass für Ihre Mitbringsel, beispielsweise für Orchideen-Schnittblumen, bei der Einfuhr nach Deutschland bzw. in die EU kein Nachweis notwendig sei. Dies entspricht jedoch nicht den aktuell gültigen Bestimmungen. Die Blumen können dann leider nicht zur Einfuhr zugelassen werden, und dies ist dann für beide Seiten sehr ärgerlich. Den in manchen Fällen erheblichen monetären Verlust hat der Passagier zu tragen. 

Die Mitnahme von Schnittblumen, Früchten, Pflanzen etc. sind durch die Pflanzenbeschauverordnung streng geregelt. Deshalb muss der Passagier bei der Einfuhr von Orchideenschnittblumen, Orchideenpflanzen, oder auch Mangofrüchten etc., - auch im Handgepäck - , ein gültiges Pflanzengesundheitszeugnis (phytosanitary cerificate) der zuständigen Behörde des Herkunftslandes bei der Einfuhr vorweisen können. Dies gilt in der Regel 14 Tage. Falls nicht vorhanden, wird das Souvenir abgenommen. 

Orchideen sind bei der Passagierkontrolle am Flughafen die am häufigsten zurückgewiesenen pflanzlichen Waren", so der Zoll in Frankfurt 

Thai Kräuter, Früchte, Blumen: Was darf ich mitnehmen?
Thai Kräuter, Früchte, Blumen: Was darf ich mitnehmen? © Bild von Laker von pexels.com

Gemüse, Kräuter, Pflanzenteile und Saatgut  

Auch für Saatgut und Gemüse, z.B. Thai Chilli, Paprika, Bittergurke, Basilikum, Koriander usw, muss ein gültiges Pflanzengesundheitszeugnis "für die Einfuhr von geregeltem Blatt- und Fruchtgemüse" vorgelegt werden. Denn auch in Chilis aus Thailand werden fortgesetzt viele gefährliche Fruchtfliegenlarven gefunden. 

Folgende Pflanzen und Pflanzenteile dürfen aus Nicht-EU-Staaten grundsätzlich NICHT nach Deutschland eingeführt werden:

Kartoffeln, Weinreben, Weinblätter, Erde und Pflanzensubstrat - außer reinem Torf ohne Pflanze. Das gilt auch für die Einfuhr per Post aus asiatischen, amerikanischen, afrikanischen Staaten oder Australien. (NG) 
Lesen Sie auch diesen Thaizeit-Artikel zum Thema:

>>> Zoll, Botschaft & TAT warnen: Kaufen Sie kein Elfenbein! 


Haupt-Quelle: Frankfurt-Airport.com 
Außerdem Informationen von EU, Thailand Zoll und Auswärtigem Amt  Fotos: Mango-Beschau (Regierungspräsidium Gießen, Dezernat Pflanzenschutzdienst)

Zoll und Airport-Behörden raten:
Informieren Sie sich vor der (Ab)Reise bei den Pflanzenschutzdiensten der Bundesländer. Kontaktadresse beim hessischen Pflanzenschutzdienst, Email: planthealth@rpgi.hessen.de. Nützliche Webseite mit allen Infos zum Thema "Pflanzen-Gesundheitszeugnis": pgz-online.de. Europäische Pflanzenschutz-Organisation: eppo.int

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Meinungen
03.03.2024 05:43
Gute Erklärung
01.12.2023 13:15
stimmt alles, habe früher selbst Gemüse und div. nach Deutschland importiert

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