Als Fluggast seine Rechte kennen:
Richtiges Verhalten bei Flugverspätung & Flugausfall
Fluggäste gehen bei der Buchung eines Flugtickets einen Vertrag mit der Fluggesellschaft ein, bei der das Ticket gebucht wird. Kann diese Fluggesellschaft den Abflug nicht garantieren oder ist dieser nicht möglich, aufgrund von höherer Gewalt, stehen dem Fluggast Entschädigungen zu. Doch welche sind das und wo müssen diese geltend gemacht werden?
Flugticket nach Thailand
Passend zum Start Ihres Urlaubs halten Sie Ihr Flugticket bereit und müssen am Flughafen feststellen, dass der Flieger mit Verspätung abhebt. Ärgerlich und sicherlich verständlich, dass damit die Planungen eines Reisenden durcheinandergeraten. Deshalb sieht der Gesetzgeber ein Fluggastbeförderungsreglement vor, damit sollen Fluggäste entschädigt werden. Zu unterscheiden gilt zwischen den Regelungen der LuftVG, dem Luftverkehrsgesetz in Deutschland, den Rechten innerhalb der Europäischen Union sowie Flüge von oder zur Europäischen Union zu oder von Drittstaaten wie Thailand.
Noch unangenehmer wird es, wenn der Flug ausfällt. Damit ist der Fluggast gezwungen, eine Alternative zu wählen: zur Auswahl stehen das Umbuchen Ihres Fluges zu einem nächstmöglichen Abflug oder der Verzicht auf die Fluggastbeförderung, damit wird unter Umständen eine finanzielle Pauschale als Ausgleichsentschädigung fällig.
Doch Vorsicht, bestimmte Rechte greifen nur, wenn die Airline seine Fluggäste nicht rechtzeitig informiert. Benachrichtigt das Fluggastbeförderungsunternehmen seine Fluggäste mindestens 14 Tage vor dem geplanten Abflug und bietet einen neuen Flug an, so erhält der Fluggast keinen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung.
Weiterhin sind Entschädigungen immer von der Flugstrecke und dem tatsächlichen verspäteten Zeitaufwand abhängig. Dabei gilt: je weiter das Ziel entfernt, desto höher fallen die Ansprüche für einen Fluggast aus. Dieser Zustand hängt mit den hohen Gesamtreisekosten weit entfernter Ziele zusammen.
Pauschalreisen mit eigenen Ansprüchen
Wenn Sie Ihre Thailand-Reise nicht direkt bei einer Fluggesellschaft gebucht haben, sondern diese bei einem Reiseunternehmen in Form einer Pauschalreise, gelten andere Statuten. Eine Beschwerde ist nur gegenüber der befördernden Fluggesellschaft oder wahlweise gegenüber dem Reiseveranstalter möglich.
Hier gilt die 30 Tage Frist nach Ende der Reise. Binnen dieser Zeit muss ein Fluggast alle Verspätungen oder Ausfälle beim Reiseveranstalter geltend machen, um die Verjährungsfrist von drei Jahren zu wahren, andernfalls verfallen Ihre Ansprüche ab dem 31. Tag ohne Ersatzleistungen.
Weitere wichtige Informationen zu möglichen Rechten für Fluggäste bietet die Webseite www.flüge.de/ratgeber/fluggastrechte. Dort aufgelistet sind weitere Angaben zur Entschädigungshöhe oder wie sich die Rechte im Fall eines Streiks verhalten, der von Staat zu Staat auch kurzfristig möglich sein kann, ohne dass die Fluggesellschaft darüber rechtzeitig informiert wird. In jedem Fall ist es sehr wichtig, rechtzeitig seine Rechte als Fluggast geltend zu machen.
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