Nervensache Urlaub:
Wenn der Flug nicht planmäßig verläuft
Die Erholung ist schon längst nötig, der Thailandurlaub gebucht und die einzigartige Kultur des Landes zum Greifen nahe – dann hat der Flug Verspätung oder fällt überhaupt aus. Worauf muss man achten und welche Ansprüche stehen den Passagieren zu.
Zwar sind die Direktverbindungen nach Thailand die Regel, aber oft sind Flüge mit Zwischenlandungen günstiger.
Eine besondere Belastungsprobe für die Nerven ist es dann, wenn der Zwischenstopp mit einem kurzen Aufenthalt geplant ist und sich der Start in der Heimat bereits verzögert; oder überhaupt gestrichen wird.
Bedingungen für Ansprüche aus der EU-Fluggastverordnung
Nichtbeförderung
Wer rechtzeitig mit gültigem Ticket eingecheckt hat, gültige Reisedokumente vorweisen kann und wenn keine medizinischen Ausschlussgründe vorliegen, muss grundsätzlich befördert werden. Nicht selten kommt es allerdings vor, dass Flüge aus Optimierungsgründen überbucht werden und einzelne Passagiere nicht mitfliegen können.
Das ist der typische Grund für eine Nichtbeförderung nach der EU-Fluggastrechteverordnung.
Airlines versuchen an dieser Stelle Freiwillige zu finden. Wer sich freiwillig für eine Umbuchung auf einen späteren Flug meldet, verwirkt seinen Anspruch auf Ersatz.
Meldet man sich nicht freiwillig, hat man Anspruch auf Rückerstattung der Ticketkosten oder auf eine Umbuchung. Und in Folge auch auf Schadenersatz.
Annullierung des Fluges
Annullierung bedeutet, dass Flüge gestrichen werden. Dabei ist zu unterscheiden, ob außergewöhnliche Umstände dafür verantwortlich sind oder es im Einflussbereich der Fluglinie liegt. Bei außergewöhnlichen Umständen, wozu etwa extreme Wetterlagen oder unvorhergesehene technische Probleme zählen, ist die Airline nicht für den Flugausfall haftbar.
Gleiches gilt, wenn die Airline rechtzeitig über den Flugausfall informiert hat und als rechtzeitig gilt ein Zeitraum von mindestens 14 Tagen. Innerhalb von 13 Tagen vor dem Abflug kommt es darauf an, um wie viel sich die Ankunft durch die Umbuchung verspätet. Eine massive Vorverlegung des alternativen Fluges zählt ebenfalls zu den Annullierungen.
Verspätungen
Ein verspäteterAbflug begründet keinen Anspruch auf Ersatz, denn es kommt auf die Ankunft am Zielort an und die muss zumindest zwei Stunden später als geplant erfolgen. Wer einen relativ langen Zwischenstopp eingeplant hat, ist möglicherweise durch die Umbuchung früher in Thailand und hat nach der Verordnung keinen Schaden erlitten.
- Flüge bis 1500km und zwei Stunden Verspätung - 250,- €
- Flüge bis 3500km und drei Stunden Verspätung - 400,- €
- Flüge ab 3500km und vier Stunden Verspätung - 600,- €
Abflug bzw. Ankunft innerhalb der EU
Um eine Entschädigung aus der EU-Fluggastverordnung zu erhalten, muss aber dein Abflug (oder die Ankunft) in einem Mitgliedsstaat der EU bzw. Schweiz, Island oder Norwegen erfolgen.
Diese Staaten sind zwar keine Mitglieder, aber ihre Fluglinien den europäischen gleichgestellt. Die Airline muss außerdem zusätzlich ihren Unternehmenssitz innerhalb des EU-Gebietes haben.
Außergewöhnliche Gründe
Airlines behaupten meistens, dass ein außergewöhnlicher Grund vorliegt. Nicht jede extreme Wettersituation gilt aber als außergewöhnlich und diese ist im Einzelfall nachzuweisen. Viele Passagiere lassen sich aber abschrecken und wagen es nicht, gegen die Konzerne einen Rechtsstreit zu führen.
Zudem kann es sich über mehrere Monate hinziehen und da wirft so manch einer entnervt das Handtuch.
In den Sommermonaten sind oftmals Streiks für Verspätungen und Flugausfälle verantwortlich. Diese sind aber nicht automatisch ein außergewöhnlicher Grund. Haben die Fluglinien ausreichend Zeit für Umbuchungen, ist sie haftbar.
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