Recht in Thailand:

Das thailändische Arzthaftungsgesetz

Die thailändische Regierung diskutiert derzeit ein neues Gesetz, um Patienten im Falle von Behandlungsfehlern Schadensersatzansprüche gegen ihre behandelnden Ärzte und sonstiges medizinisches Personal zu erleichtern.


Muss ein Arzt seinen Patienten entschädigen, wenn er ihn fehlerhaft behandelt hat? Die derzeit anwendbaren Regelungen des allgemeinen Delikts- und Vertragsrechts geben auf diese Frage keine genaue Antwort, so dass entsprechende Spezialregelungen angestrebt werden.
Der aktuelle Gesetzesentwurf wurde sowohl von Ärzten und Pflegepersonal als auch der thailändischen Ärztekammer kritisiert. So wird vorgebracht, dass bereits durch das reine Vorhandensein eines solchen Gesetzes die Vertrauensbasis zwischen Ärzten und Pflegepersonal auf der einen, sowie den Patienten auf der anderen Seite erschüttert würde. Zudem solle ein Ausschuss gebildet werden, der für die weitere Bearbeitung des Gesetzesentwurfs die Interessen aller Beteiligten berücksichtigt.


Es ist strittig, ob der durch das Gesetz zu regelnde Schadensbegriff nur direkte oder auch indirekte Schäden erfassen soll und ob auch Angehörige von Geschädigten eigene Ansprüche gelten machen können. Weiterhin ist offen, ob das Gesetz eine Gefährdungshaftung des medizinischen Personals vorsieht, oder ob der Geschädigte die Beweislast für dessen Verschulden zu tragen hat.

Muss der Patient die Kosten tragen?


Auch Einzelheiten zu Kompensationen durch einen geplanten Arzthaftungsfonds sowie dessen Finanzierung sind bislang nicht bekannt, so dass von einigen Kritikern befürchtet wird, die Kosten könnten im Endeffekt auf den Patienten umgelegt werden.
Demgegenüber vertritt der Gesetzgeber die Auffassung, dass durch das Gesetz die Anzahl arzthaftungsrechtlicher Streitfälle nicht erhöht, sondern reduziert würde. Dieser Ansicht folgt unter anderem auch die thailändische Menschenrechtskommission. Die Regierung hat jedoch angekündigt, vor der Vorlage des Gesetzes an das Parlament sämtliche Interessengruppen anzuhören.
Aus der Sicht der Patienten erscheint eine moderne Regelung mit klaren Vorgaben zu Themen wie einer Gefährdungshaftung und einer Beweislastumkehr notwendig. Es ist im Einzelfall für den Patienten sonst kaum möglich, den notwendigen Beweis zur Frage des Verschuldens zu führen.
Vorerst bleiben allerdings angesichts der zahlreichen offenen Fragen das Ende der Debatte sowie der genaue Inhalt des Gesetzes offen.
Martin Klose


Martin Klose / Rödl & Partner martin.klose@roedlasia.com

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