Kauf durch Firma

Immobilien:
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Kauf durch Firma

EINE THAILÄNDISCHE GESELLSCHAFT KANN SELBSTVERSTÄNDLICH LAND KAUFEN. ALLERDINGS DÜRFEN GEMÄSS BESTIMMUNGEN IM „FOREIGN BUSINESS ACT“ DIE AUSLÄNDISCHEN ANTEILE IN SO EINER GESELLSCHAFT NUR BEI MAXIMAL 49 % LIEGEN.


Der Ausländer kann zwar versuchen sich den Einfluss auf die Gesellschaft durch Vorzugsaktien zu sichern – allerdings wird verlangt, dass die thailändischen Partner nachweisen können, dass ihr Anteil am Unternehmenskapital aus ihrem eigenen Vermögen stammt. Bei einem Immobilienerwerb ist das schnell eine beträchtliche Summe.

Die Praxis mit ihrer Putzfrau oder einem anderen thailändischen Strohmann eine Firma zu gründen, ist mittlerweile nicht mehr so einfach möglich. Thailändischen Behörden ist diese Praxis durchaus bekannt, so dass mit einer Überprüfung zu rechnen ist. Die Behörden haben mit der Ausführung der Richtlinie bereits begonnen und gestellte Anträge zurückgewiesen. Es dürfte in Zukunft also nur noch schwer möglich sein, über eine so errichtete Gesellschaft Grund und Boden zu erwerben.

Immobilien auf Thailand sind sehr beliebt, denn Sie sind nicht nur traumhaft schön sondern zudem auch sehr preisgünstig. Was jedoch bei einem Kauf beachtet werden sollte, bzw. welche Voraussetzungen gelten, erfahren Sie hier.

Eine thailändische Gesellschaft kann selbstverständlich Land kaufen. Allerdings dürfen gemäß Bestimmungen im „Foreign Business Act“ die ausländischen Anteile in so einer Gesellschaft nur bei maximal 49 % liegen.

Der Ausländer kann zwar versuchen sich den Einfluss auf die Gesellschaft durch Vorzugsaktien zu sichern – allerdings wird verlangt, dass die thailändischen Partner nachweisen können, dass ihr Anteil am Unternehmenskapital aus ihrem eigenen Vermögen stammt. Bei einem Immobilienerwerb ist das schnell eine beträchtliche Summe.

Die Praxis mit ihrer Putzfrau oder einem anderen thailändischen Strohmann eine Firma zu gründen, ist mittlerweile nicht mehr so einfach möglich. Thailändischen Behörden ist diese Praxis durchaus bekannt, so dass mit einer Überprüfung zu rechnen ist. Die Behörden haben mit der Ausführung der Richtlinie bereits begonnen und gestellte Anträge zurückgewiesen. Es dürfte in Zukunft also nur noch schwer möglich sein, über eine so errichtete Gesellschaft Grund und Boden zu erwerben. <<zur Übersicht>>

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