Grundstück pachten
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Grundstück pachten
Nach thailändischen Recht können der Gebäudeeigentümer und der Grundstückseigentümer zwei verschiedene Personen sein. Demnach ist es möglich, dass ein ausländischer Interessent ein unbebautes Grundstück auf zunächst 30 Jahre pachtet, und eine Option erhält diese Pacht um weitere 30 Jahre zu verlängern, um auf diesem Grundstück ein Haus zu bauen.
Solch eine Pacht muss beim Land Office registriert werden. Wenn die Pacht endet bleibt man Eigentümer eines Hauses auf einem Grundstück, über das man jedoch keine Verfügungsgewalt mehr hat.
Merke: Ihnen mag am Ende der Nachtzeit zwar das Haus gehören. Eigentümer des Grund und Bodens sind Sie jedoch nie geworden und haben hieraus auch keine Ansprüche.
Immobilien auf Thailand sind sehr beliebt, denn Sie sind nicht nur traumhaft schön sondern zudem auch sehr preisgünstig. Was jedoch bei einem Kauf beachtet werden sollte, bzw. welche Voraussetzungen gelten, erfahren Sie hier.
Nach thailändischen Recht können der Gebäudeeigentümer und der Grundstückseigentümer zwei verschiedene Personen sein. Demnach ist es möglich, dass ein ausländischer Interessent ein unbebautes Grundstück auf zunächst 30 Jahre pachtet, und eine Option erhält diese Pacht um weitere 30 Jahre zu verlängern, um auf diesem Grundstück ein Haus zu bauen. Solch eine Pacht muss beim Land Office registriert werden. Wenn die Pacht endet bleibt man Eigentümer eines Hauses auf einem Grundstück, über das man jedoch keine Verfügungsgewalt mehr hat. <<zur Übersicht>>Wie gefällt dir dieser Beitrag?
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Meinungen
18.03.2024 09:45
Kurz und knackig beschrieben.
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